Mobile Locker GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Aktualisierung: April 2025

1. Anwendbarkeit‍

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der von Mobile Locker GmbH bereitgestellten Schließfächer, die sich auf einem Festival oder einer Veranstaltung befinden, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zum Aufladen von Geräten durch den Nutzer in den von Mobile Locker GmbH betriebenen Schließfächern.

1.2. Alle von der MOBILE LOCKER DE GmbH geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich belgischem Recht. Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag ergeben, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, werden vor dem zuständigen Gericht verhandelt, sofern der Vertragspartner nach schriftlicher Mobile Locker dieser Bestimmung Mobile Locker eine Frist von einem Monat erhält, um das nach dem Gesetz zuständige Gericht zu wählen.

2. Angebot und Annahme von Gepäck‍

2.1. Auf Verlangen sind die Inhalte der Gegenstände vorzuzeigen. Mobile Locker berechtigt, die angebotenen Gegenstände ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mobile Locker berechtigt, die angebotenen Gegenstände ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.2. Gegenstände mit einem Wert von mehr als 500 Euro dürfen nicht in einem einzigen Schließfach aufbewahrt werden.

2.3. Werden jedoch Wertgegenstände oder Gepäckstücke mit einem Wert von mehr als 500 Euro in einem Schließfach deponiert, so gilt die Vereinbarung nicht für diese Wertgegenstände oder nur für die Gegenstände, deren Gesamtwert 500 Euro nicht übersteigt. Die Aufbewahrung von Gepäckstücken mit einem Wert von mehr als 500 Euro erfolgt auf Risiko der Gegenpartei.

3. Zustandekommen der Vereinbarung‍

3.1. Die Vereinbarungen über die Bereitstellung von Schließfächern kommen zustande, sobald die Gegenpartei gemäß dem für dieses Schließfach vorgeschriebenen Verfahren den tatsächlichen Besitz eines Schließfachs erlangt hat.

3.2. Abweichende Vereinbarungen mit und/oder Zusagen von Mitarbeitern Mobile Locker GmbH sind für die Mobile Locker DE GmbH nur dann verbindlich, wenn und soweit diese Vereinbarungen von der Mobile Locker DE GmbH schriftlich bestätigt wurden.

4. Kontrolle, Vernichtung und Entfernung von Gepäckstücken‍

4.1. Wird das Gepäck in einem von der MOBILE LOCKER DE GmbH bereitgestellten Schließfach aufbewahrt, ist ein Mitarbeiter der MOBILE LOCKER DE GmbH berechtigt, dieses Schließfach zu öffnen und dessen Inhalt zu überprüfen, auch wenn das Gepäck der MOBILE LOCKER DE GmbH in einem verschlossenen Koffer, einer Kiste oder einem ähnlichen Behälter anvertraut wurde.

4.2. Gepäckstücke, die von der MOBILE LOCKER DE GmbH als gefährlich oder als störend eingestuft werden, wie beispielsweise Drogen, Sprengstoffe, Chemikalien, verderbliche Waren, Lebewesen usw., können von der MOBILE LOCKER DE GmbH auf Kosten des Vertragspartners vernichtet oder entfernt werden, ohne dass der Vertragspartner diesbezüglich Ansprüche geltend machen kann.

5. Nutzung des Schließfachs‍

5.1. Das Gepäck muss während der angegebenen Öffnungszeiten einer Veranstaltung oder eines Festivals abgeholt werden. Festival x Camping: Das Gepäck muss während der angegebenen Mietdauer abgeholt werden. Nach Ablauf der Mietdauer wird ein stündlicher Aufpreis berechnet. Die Schließfächer werden erst geöffnet, wenn die fälligen Gebühren vollständig bezahlt sind.

5.2. Nach Ablauf der Mietdauer ist die MOBILE LOCKER DE GmbH berechtigt, das Gepäck an einem anderen Ort zu lagern. Die Gegenstände werden verpackt, dokumentiert und bei der MOBILE LOCKER DE GmbH oder durch die Veranstaltungs- bzw. Festivalorganisation gelagert.

5.3. Es ist untersagt, Lebensmittel oder offene Getränke in den Schließfächern aufzubewahren. Sollte Mobile Locker GmbH Lebensmittel oder offene Getränke vorfinden, behältMobile Locker sich das Recht vor, diese Gegenstände ohne Rücksprache mit dem Eigentümer zu entfernen und zu entsorgen.

5.4. Schließfächer mit Steckdosen sind ausschließlich zum Aufladen von Geräten bestimmt. Die Nutzung elektrischer Geräte wie Glätteisen, Föhn, Steckdosenleisten, Wasserkocher usw. ist strengstens untersagt. Jeder Verstoß gegen diese Richtlinie führt zur Entfernung des Schließfachinhalts und zur Kündigung des Mietvertrags durch die MobileLocker DE GmbH.

5.5. Sind insgesamt 6 Wochen vergangen, ohne dass das Gepäck abgeholt wurde, hat der Vertragspartner seinen Anspruch darauf verwirkt. Die MOBILE LOCKER DE GmbH ist dann berechtigt, dieses Gepäck zu verkaufen oder zu vernichten, ohne dass der Vertragspartner im Falle einer Vernichtung Ansprüche geltend machen kann. Müssen die Gegenstände versandt werden, sind der Mietpreis, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 € sowie die Versandkosten im Voraus zu begleichen.

6. Haftung

6.1. Die MOBILE LOCKER DE GmbH haftet für Schäden an oder den Verlust von Gegenständen in einem Schließfach nur insoweit, als diese Schäden oder dieser Verlust auf eine Fehlfunktion des betreffenden Schließfachs zurückzuführen sind und insoweit, als diese Schäden und dieser Verlust nicht durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung abgedeckt und ersetzt werden. Ein Schließfach gilt nur dann als defekt, wenn es nicht gemäß den für das Schließfach geltenden Spezifikationen funktioniert. Der Vertragspartner hat vor der Nutzung eines Schließfachs zu überprüfen, ob dieses leer und sauber ist und ob alle Teile des Schließfachs ordnungsgemäß funktionieren. Beim Schließen des Schließfachs hat der Nutzer sicherzustellen, dass die Schließfachtür sicher verriegelt ist.

6.2. Sollte die MOBILE LOCKER DE GmbH haftbar sein, ist diese Haftung stets auf einen Betrag von 500,00 € (inkl. MwSt.) pro Schließfach begrenzt.

6.3. Verursacht das Gepäck des Vertragspartners Schäden, die der MOBILE LOCKER DE GmbH oder dem Gepäck Dritter zuzurechnen sind, hat der Vertragspartner der MOBILE LOCKER DE GmbH diese Schäden zu ersetzen.

7. Meldung von Schäden und Schadensregulierung‍

7.1. Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts muss der Vertragspartner unverzüglich den dafür zuständigen Mitarbeiter der MOBILE LOCKER DE GmbH über eine spezielle E-Mail-Adresse, die an den Schließfachcontainern angegeben ist, oder unter hilfe@mobilelocker.eu informieren. Bei Verdacht auf Diebstahl ist zudem unverzüglich Anzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten. Darüber hinaus muss die Gegenpartei die MOBILE LOCKER DE GmbH innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung des Schadens schriftlich über diesen informieren, dabei die Umstände des Schadenseintritts darlegen und eine Kopie der bei der Polizei erstatteten Anzeige beifügen.

7.2. Der Schadensersatzbetrag wird von der MOBILE LOCKER DE GmbH innerhalb von vier Wochen nach endgültiger Feststellung unserer Haftung und der Höhe des Schadensersatzes gezahlt. Werden fehlende Gegenstände wiedergefunden und zurückgefordert, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese Gegenstände zurückzunehmen und bereits gezahlten Schadensersatz zurückzuzahlen.

8. Daten von Schließfächern verwenden‍

Für die Feststellung von Tatsachen im Zusammenhang mit der Nutzung von Schließfächern sind, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, die im Registrierungssystem für das jeweilige Schließfach gespeicherten oder angegebenen Daten maßgebend. Diese Daten können von der anderen Partei angefordert werden und werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert.

9. Vorverkauf‍

9.1. Werden Schließfächer im Voraus online angeboten, kann eine Reservierung bis spätestens 10 Werktage vor dem Festival oder der Veranstaltung storniert werden. Anträge auf Stornierung einer Reservierung nach Ablauf dieser Frist werden nach Ermessen der Mobile Locker DE GmbH abgelehnt.

9.2. Der Käufer einer Reservierung ist dafür verantwortlich, bei der Buchung die richtige Veranstaltung, Schließfachzone und/oder den richtigen Standort auszuwählen. Falls ein Schließfach falsch gebucht wurde, ist Mobile Locker GmbH nicht verpflichtet, die Reservierung zu ändern oder den Kaufpreis zu erstatten.

9.3. Falls eine Person mit einer Reservierung ihr Schließfach aufgrund eigener Fehler oder aufgrund von Umständen wie Krankheit oder Änderungen ihrer persönlichen Pläne nicht abholen kann, ist Mobile Locker GmbH nicht zu einer Rückerstattung verpflichtet.

10. Höhere Gewalt‍

Sollte ein Schließfach aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Nutzers liegen – wie beispielsweise Unwetter, Veranstaltungsabsagen oder andere unvorhergesehene Ereignisse – nicht genutzt werden können, ist Mobile Locker GmbH nicht zu einer vollständigen Rückerstattung verpflichtet. Jeder Fall wird individuell geprüft, und es kann eine angemessene Lösung angeboten werden, wie beispielsweise ein Gutschein oder eine Teilrückerstattung.