Mobile Locker

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Aktualisierung: April 2025

1. Anwendbarkeit‍

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von Schließfächern, die von Mobile Locker bereitgestellt werden und sich auf einem Festival oder einer Veranstaltung befinden, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zum Aufladen von Geräten durch den Nutzer in den von Mobile Locker betriebenen Schließfächern.

1.2. Alle von MOBILE LOCKER NV abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich belgischem Recht. Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag ergeben, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, werden vom zuständigen Gericht entschieden, sofern der Vertragspartner nach schriftlicher Mobile Locker dieser Bestimmung Mobile Locker eine Frist von einem Monat erhält, um das zuständige Gericht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu wählen.

2. Angebot und Annahme von Gepäck‍

2.1. Auf Verlangen sind die Inhalte der Gegenstände vorzuzeigen. Mobile Locker berechtigt, die angebotenen Gegenstände ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mobile Locker berechtigt, die angebotenen Gegenstände ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.2. Gegenstände mit einem Wert von mehr als 500 Euro dürfen nicht in einem Einzelschrank aufbewahrt werden.

2.3. Werden jedoch Wertgegenstände oder Gepäckstücke mit einem Wert von mehr als 500 Euro in einem Schließfach deponiert, so gilt die Vereinbarung nicht für diese Wertgegenstände oder nur für die Gegenstände, deren Gesamtwert 500 Euro nicht übersteigt. Die Aufbewahrung von Gepäckstücken mit einem Wert von mehr als 500 Euro erfolgt auf Risiko der Gegenpartei.

3. Zustandekommen der Vereinbarung‍

3.1. Die Vereinbarungen über die Bereitstellung von Schließfächern kommen zustande, sobald die Gegenpartei gemäß dem für dieses Schließfach vorgeschriebenen Verfahren den tatsächlichen Besitz eines Schließfachs erlangt hat.

3.2. Abweichende Vereinbarungen mit und/oder Zusagen von Mitarbeitern von Mobile Locker sind für MOBILE LOCKER NV nur dann verbindlich, wenn und soweit diese Vereinbarungen von MOBILE LOCKER NV schriftlich bestätigt wurden.

4. Kontrolle, Vernichtung und Entfernung von Gepäckstücken‍

4.1. Wenn das Gepäck in einem von MOBILE LOCKER NV bereitgestellten Schließfach aufbewahrt wird, ist ein Mitarbeiter von MOBILE LOCKER NV berechtigt, dieses Schließfach zu öffnen und dessen Inhalt zu überprüfen, auch wenn das Gepäck MOBILE LOCKER NV in einem verschlossenen Koffer, Karton oder ähnlichen Behälter anvertraut wurde.

4.2. Gepäckstücke, die von MOBILE LOCKER NV als gefährlich oder als möglicherweise störend eingestuft werden, wie beispielsweise Drogen, Sprengstoffe, Chemikalien, verderbliche Waren, Lebewesen usw., können von MOBILE LOCKER NV auf Kosten der Gegenpartei vernichtet oder entfernt werden, ohne dass die Gegenpartei diesbezüglich Ansprüche geltend machen kann.

5. Nutzung des Schließfachs‍

5.1. Das Gepäck muss während der angegebenen Öffnungszeiten einer Veranstaltung oder eines Festivals abgeholt werden. Festivalx Camping: Das Gepäck muss während der angegebenen Mietdauer abgeholt werden. Nach Ablauf der Mietdauer wird ein stündlicher Aufpreis berechnet. Die Schließfächer werden erst geöffnet, wenn die fälligen Gebühren vollständig bezahlt sind.

5.2. Nach Ablauf der Mietdauer ist MOBILE LOCKER NV berechtigt, das Gepäck an einem anderen Ort zu lagern. Die Gegenstände werden verpackt, dokumentiert und bei MOBILE LOCKER NV oder durch die Veranstaltungs- oder Festivalorganisation gelagert.

5.3. Es ist verboten, Lebensmittel oder offene Getränke in den Schließfächern aufzubewahren. Sollte Mobile Locker Lebensmittel oder offene Getränke vorfinden, behält sichMobile Locker das Recht vor, diese Gegenstände ohne Rücksprache mit dem Eigentümer zu entfernen und zu entsorgen.

5.4. Schließfächer mit Steckdosen sind ausschließlich zum Aufladen von Geräten bestimmt. Die Verwendung von Elektrogeräten wie Glätteisen, Haartrocknern, Steckdosenleisten, Wasserkochern usw. ist strengstens untersagt. Jeder Verstoß gegen diese Richtlinie führt zur Entfernung des Schließfachinhalts und zur Kündigung des Mietvertrags durch MobileLocker NV.

5.5. Sind insgesamt 6 Wochen vergangen, ohne dass das Gepäck abgeholt wurde, hat die Gegenpartei ihr Recht darauf verwirkt. MOBILE LOCKER NV ist dann berechtigt, dieses Gepäck zu verkaufen oder zu vernichten, ohne dass die Gegenpartei im Falle einer Vernichtung Ansprüche geltend machen kann. Müssen die Gegenstände versandt werden, sind der Mietpreis, eine Verwaltungsgebühr von 25 € sowie die Versandkosten im Voraus zu begleichen.

6. Haftung

6.1. MOBILE LOCKER NV haftet nur für Schäden an oder den Verlust von Gegenständen in einem Schließfach, soweit diese Schäden oder Verluste auf eine Fehlfunktion dieses Schließfachs zurückzuführen sind und soweit diese Schäden und Verluste nicht durch eine von der Gegenpartei abgeschlossene Versicherung gedeckt und ersetzt werden. Ein Schließfach gilt nur dann als defekt, wenn es nicht gemäß den für das Schließfach geltenden Spezifikationen funktioniert. Die Gegenpartei muss vor der Benutzung eines Schließfachs überprüfen, ob es leer und sauber ist und ob alle Teile des Schließfachs ordnungsgemäß funktionieren. Beim Schließen des Schließfachs muss der Benutzer sicherstellen, dass die Schließfachtür sicher verschlossen ist.

6.2. Wenn MOBILE LOCKER NV haftbar ist, ist diese Haftung jederzeit auf einen Betrag von 500,00 € (inkl. MwSt.) pro Schließfach begrenzt.

6.3. Verursacht das Gepäck der Gegenpartei Schäden, die MOBILE LOCKER NV oder dem Gepäck Dritter zuzurechnen sind, muss die Gegenpartei MOBILE LOCKER NV für diese Schäden entschädigen.

7. Meldung von Schäden und Schadensregulierung‍

7.1. Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts muss die Gegenpartei unverzüglich den zuständigen Mitarbeiter von MOBILE LOCKER NV über eine spezielle E-Mail-Adresse informieren, die an den Schließfachcontainern oder unter help@mobilelocker.eu angegeben ist. Bei Verdacht auf Diebstahl muss außerdem unverzüglich Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Darüber hinaus muss die Gegenpartei MOBILE LOCKER NV innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung des Schadens schriftlich über diesen informieren, dabei die Umstände des Schadensfalls angeben und eine Kopie der bei der Polizei erstatteten Anzeige übersenden.

7.2. Der Betrag der Entschädigung wird von MOBILE LOCKER NV innerhalb von vier Wochen nach der endgültigen Feststellung unserer Haftung und der Höhe der Entschädigung gezahlt. Werden fehlende Waren gefunden und zurückgefordert, ist die Gegenpartei verpflichtet, diese Waren zurückzunehmen und zuvor gezahlte Entschädigungen zurückzuerstatten.

8. Daten von Schließfächern verwenden‍

Für die Feststellung von Tatsachen im Zusammenhang mit der Nutzung von Schließfächern sind, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, die im Registrierungssystem für das jeweilige Schließfach gespeicherten oder angegebenen Daten maßgebend. Diese Daten können von der anderen Partei angefordert werden und werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert.

9. Vorverkauf‍

9.1. Wenn Schließfächer im Voraus online angeboten werden, kann eine Reservierung bis spätestens 10 Werktage vor dem Festival oder der Veranstaltung storniert werden. Alle Anträge auf Stornierung einer Reservierung nach Ablauf dieser Frist werden nach Ermessen von Mobile Locker NV abgelehnt.

9.2. Der Käufer einer Reservierung ist dafür verantwortlich, bei der Buchung die richtige Veranstaltung, Schließfachzone und/oder den richtigen Standort auszuwählen. Im Falle eines falschen Kaufs eines Schließfachs ist Mobile Locker nicht verpflichtet, die Reservierung zu ändern oder zu erstatten.

9.3. Falls eine Person mit einer Reservierung aufgrund persönlicher Fehler oder Umstände, wie z. B. Krankheit oder Änderungen der persönlichen Pläne, ihr Schließfach nicht abholen kann, ist Mobile Locker nicht verpflichtet, eine Rückerstattung zu leisten.

10. Höhere Gewalt‍

Wenn ein Schließfach aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Benutzers liegen, wie z. B. Unwetter, Veranstaltungsabsage oder andere unvorhergesehene Situationen, nicht genutzt werden kann, ist Mobile Locker nicht verpflichtet, eine vollständige Rückerstattung zu leisten. Jeder Fall wird individuell geprüft, und es kann eine geeignete Lösung angeboten werden, wie z. B. ein Gutschein oder eine Teilrückerstattung.