Mobile Locker

Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung

Veranstaltungsbedingungen Mobile Locker

1. Geltungsbereich‍

1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der von Mobile Locker bereitgestellten Schließfächer, die auf einem Festival oder einer Veranstaltung zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zum Aufladen von Geräten durch den Nutzer in den von Mobile Locker betriebenen Schließfächern aufgestellt sind.

1.2. Alle von Mobile Locker geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich kroatischem Recht. Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag ergeben, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, werden vor dem zuständigen Gericht verhandelt, sofern der Vertragspartner nach schriftlicher Inanspruchnahme dieser Bestimmung durch Mobile Locker eine Frist von einem Monat erhält, um das zuständige Gericht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu bestimmen.

2. Übergabe und Annahme von Gepäck‍

2.1.
Auf Verlangen ist der Inhalt der Gegenstände vorzuzeigen. Mobile Locker ist berechtigt, die übergebenen Gegenstände ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mobile Locker ist berechtigt, die übergebenen Gegenstände ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.2. Gegenstände mit einem Wert von mehr als 500 Euro dürfen nicht in einem einzigen Schließfach aufbewahrt werden.

2.3. Werden jedoch Wertsachen oder Gepäckstücke mit einem Wert von mehr als 500 Euro in einem Schließfach deponiert, so gilt der Vertrag als nicht auf diese Wertsachen anwendbar oder als nur auf jene Gegenstände anwendbar, die zusammen einen Wert von 500 Euro erreichen. Die Aufbewahrung von Gepäckstücken mit einem Wert von mehr als 500 Euro erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners.

3. Vertragsabschluss‍

3.1.
Die Verträge über die Bereitstellung von Schließfächern kommen zustande, sobald der Vertragspartner ein Schließfach gemäß dem für dieses Schließfach vorgeschriebenen Verfahren tatsächlich in Besitz genommen hat.

3.2. Abweichende Vereinbarungen mit Mitarbeitern Mobile Locker und/oder von diesen eingegangene Verpflichtungen sind für Mobile Locker nur dann verbindlich, wenn und soweit diese Vereinbarungen von Mobile Locker schriftlich bestätigt wurden.

4. Überprüfung, Vernichtung und Entfernung von Gepäck‍

4.1.
Wird das Gepäck in einem von Mobile Locker bereitgestellten Schließfach aufbewahrt, ist ein Mitarbeiter von Mobile Locker berechtigt, dieses Schließfach zu öffnen und dessen Inhalt zu überprüfen, auch wenn das Gepäck Mobile Locker in einem verschlossenen Koffer, Karton oder einem ähnlichen Behälter anvertraut wurde.

4.2. Gepäckstücke, die von Mobile Locker als gefährlich oder als störend eingestuft werden, wie beispielsweise Drogen, Sprengstoffe, Chemikalien, verderbliche Waren, lebende Tiere usw., können von Mobile Locker auf Kosten des Vertragspartners vernichtet oder entfernt werden, ohne dass der Vertragspartner diesbezüglich Ansprüche geltend machen kann.

5. Nutzung der Schließfächer‍

5.1.
Das Gepäck muss während der angegebenen Öffnungszeiten einer Veranstaltung oder eines Festivals abgeholt werden. Festival x Camping: Das Gepäck muss während der angegebenen Mietdauer abgeholt werden. Nach Ablauf der Mietdauer wird ein stündlicher Aufpreis berechnet. Die Schließfächer werden erst geöffnet, wenn die fälligen Gebühren vollständig beglichen wurden.

5.2. Nach Ablauf der Mietdauer ist Mobile Locker berechtigt, das Gepäck an einem anderen Ort zu lagern. Die Gegenstände werden verpackt, dokumentiert und bei Mobile Locker oder bei der Veranstaltungs- bzw. Festivalorganisation gelagert.

5.3. Es ist untersagt, Lebensmittel oder offene Getränke in den Schließfächern aufzubewahren. Sollte Mobile Locker Lebensmittel oder offene Getränke vorfinden, behält sich Mobile Locker das Recht vor, diese Gegenstände ohne Rücksprache mit dem Eigentümer zu entfernen und zu entsorgen.

5.4. Schließfächer mit Steckdosen sind ausschließlich zum Aufladen von Geräten bestimmt. Die Nutzung von Elektrogeräten wie Glätteisen, Haartrocknern, Steckdosenleisten, Wasserkochern usw. ist strengstens untersagt. Jeder Verstoß gegen diese Richtlinie führt zur Entfernung des Schließfachinhalts und zur Kündigung des Mietvertrags durch Mobile Locker .

5.5. Sind insgesamt 6 Wochen vergangen, ohne dass das Gepäck abgeholt wurde, hat der Vertragspartner seinen Anspruch darauf verwirkt. Mobile Locker ist dann berechtigt, dieses Gepäck zu verkaufen oder zu vernichten, ohne dass der Vertragspartner im Falle einer Vernichtung Ansprüche geltend machen kann. Müssen die Gegenstände versandt werden, sind der Mietpreis, eine Verwaltungsgebühr von 25 € sowie die Versandkosten im Voraus zu begleichen.

6. Haftungs

6.1.
Mobile Locker haftet für Schäden an oder den Verlust von Gegenständen in einem Schließfach nur insoweit, als diese Schäden oder dieser Verlust auf eine Fehlfunktion des betreffenden Schließfachs zurückzuführen sind und insoweit, als diese Schäden und dieser Verlust nicht durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung abgedeckt und ersetzt werden. Ein Schließfach gilt nur dann als defekt, wenn es nicht gemäß den für das Schließfach geltenden Spezifikationen funktioniert. Der Vertragspartner muss vor der Nutzung eines Schließfachs überprüfen, ob dieses leer und sauber ist und ob alle Teile des Schließfachs ordnungsgemäß funktionieren. Beim Schließen des Schließfachs muss der Nutzer sicherstellen, dass die Schließfachklappe sicher verriegelt ist.

6.2. Sollte Mobile Locker haftbar sein, ist diese Haftung stets auf einen Betrag von 500,00 € (inkl. MwSt.) pro Schließfach begrenzt.

6.3. Verursacht das Gepäck des Vertragspartners Schäden, die Mobile Locker oder dem Gepäck Dritter zuzurechnen sind, hat der Vertragspartner Mobile Locker für diese Schäden zu entschädigen.

7. Schadensmeldung und Schadensregulierung‍

7.1.
Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts muss die Gegenpartei unverzüglich den dafür zuständigen Mitarbeiter Mobile Locker über eine spezielle E-Mail-Adresse informieren, die an den Schließfachcontainern angegeben ist, oder über help@mobilelocker.eu. Bei Verdacht auf Diebstahl muss zudem unverzüglich Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Darüber hinaus muss die Gegenpartei Mobile Locker innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung des Schadens schriftlich darüber in Kenntnis setzen, dabei die Umstände des Schadenseintritts darlegen und eine Kopie der bei der Polizei erstatteten Anzeige beifügen.

7.2. Der Schadensersatzbetrag wird von Mobile Locker innerhalb von vier Wochen nach der endgültigen Feststellung unserer Haftung und der Höhe des Schadensersatzes gezahlt. Werden fehlende Waren gefunden und zurückgefordert, ist die Gegenpartei verpflichtet, diese Waren zurückzunehmen und bereits gezahlten Schadensersatz zurückzuzahlen.

8. Nutzung von Schließfächern‍

Für die Feststellung von Sachverhalten im Zusammenhang mit der Nutzung von Schließfächernsind, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, die im Registrierungssystem für das jeweilige Schließfach gespeicherten oder angegebenen Datenmaßgebend. Diese Daten können von der anderen Partei angefordert werden und werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert.

9. Vorverkauf

9.1.
Werden Schließfächer im Vorverkauf online angeboten, kann eine Reservierung bis spätestens 10 Werktage vor dem Festival oder der Veranstaltung storniert werden. Anträge auf Stornierung einer Reservierung nach Ablauf dieser Frist werden nach Ermessen von Mobile Locker abgelehnt.

9.2. Der Käufer einer Reservierung ist dafür verantwortlich, bei der Buchung die richtige Veranstaltung, Schließfachzone und/oder den richtigen Standort auszuwählen. Falls ein Schließfach falsch gebucht wurde, ist Mobile Locker nicht verpflichtet, die Reservierung zu ändern oder den Kaufpreis zu erstatten.

9.3. Falls eine Person mit einer Reservierung ihr Schließfach aufgrund eigener Fehler oder aufgrund von Umständen wie Krankheit oder Änderungen ihrer persönlichen Pläne nicht abholen kann, ist Mobile Locker nicht zu einer Rückerstattung verpflichtet.

10. Höhere Gewalt‍

Wenn ein Schließfach aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Nutzers liegen, wie z. B. Unwetter, Veranstaltungsabsage oder andere unvorhergesehene Situationen, nicht genutzt werden kann, ist Mobile Locker nicht zu einer vollständigen Rückerstattung verpflichtet. Jeder Fall wird individuell geprüft, und es kann eine geeignete Lösung angeboten werden, wie z. B. ein Gutschein oder eine Teilrückerstattung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mobile Locker

1. Geltungsbereich

1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der von Mobile Locker bereitgestellten Schließfächer, die sich auf Festivals oder Veranstaltungen befinden und dazu dienen, Gegenstände aufzubewahren oder Geräte aufzuladen, wobei die Nutzung der von Mobile Locker verwalteten Schließfächer durch den Nutzer erfolgt.

1.2. Für alle von Mobile Locker abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich kroatisches Recht. Streitigkeiten, die sich aus Verträgen ergeben, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, werden vor dem zuständigen Gericht verhandelt, sofern der anderen Vertragspartei eine Frist von einem Monat eingeräumt wird, nachdem Mobile Locker sie schriftlich auf diese Bestimmung hingewiesen hat, um das zuständige Gericht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu bestimmen.

2. Angebot und Annahme von Gegenständen

2.1.
Auf Anfrage muss der Inhalt des Gegenstands offengelegt werden. Mobile Locker hat das Recht, angebotene Gegenstände ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.2. Gegenstände, deren Wert 500 Euro übersteigt, dürfen nicht im Spind aufbewahrt werden.

2.3. Werden in dem Schrank dennoch Wertgegenstände oder Gepäckstücke mit einem Wert von mehr als 500 Euro aufbewahrt, so gilt der Vertrag als nicht auf diese Wertgegenstände anwendbar oder als nur auf Gegenstände mit einem Gesamtwert von bis zu 500 Euro anwendbar. Die Aufbewahrung von Gegenständen mit einem Wert von mehr als 500 Euro erfolgt auf Risiko der anderen Vertragspartei.

3. Vertragsabschluss

3.1.
Verträge über die Nutzung eines Schließfachs kommen zustande, sobald die andere Vertragspartei das Schließfach gemäß dem für dieses Schließfach vorgeschriebenen Verfahren tatsächlich in Besitz nimmt.

3.2. Von den Mitarbeitern Mobile Locker getroffene Vereinbarungen und/oder eingegangene Verpflichtungen sind Mobile Locker nur dann verbindlich, wenn und soweit sie von Mobile Locker schriftlich bestätigt wurden.

4. Überprüfung, Vernichtung und Entnahme von Gegenständen

4.1.
Befinden sich Gegenstände in einem von Mobile Locker bereitgestellten Schließfach, ist ein Mitarbeiter Mobile Locker berechtigt, dieses Schließfach zu öffnen und dessen Inhalt zu überprüfen, selbst wenn diese in einem verschlossenen Koffer, einer Schachtel oder einem ähnlichen Behälter übergeben wurden.

4.2. Gegenstände, die nach Einschätzung Mobile Locker als gefährlich gelten oder Unannehmlichkeiten verursachen können, wie beispielsweise Drogen, Sprengstoffe, Chemikalien, zerbrechliche Gegenstände, lebende Tiere usw., können auf Kosten der anderen Vertragspartei vernichtet oder entfernt werden, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

5. Nutzung der Schließfächer

5.1.
Die Gegenstände müssen während der angegebenen Öffnungszeiten der Veranstaltung oder des Festivals abgeholt werden. Festival x Camping: Das Gepäck muss innerhalb des festgelegten Mietzeitraums abgeholt werden. Nach Ablauf des Mietzeitraums wird eine zusätzliche Gebühr pro Stunde berechnet. Die Schließfächer werden erst geöffnet, nachdem alle Gebühren vollständig beglichen wurden.

5.2. Nach Ablauf der Mietdauer ist Mobile Locker berechtigt, das Gepäck an einen anderen Ort zu verlegen. Die Gegenstände werden verpackt, dokumentiert und bei Mobile Locker oder beim Veranstalter der Veranstaltung bzw. des Festivals gelagert.

5.3. Es ist verboten, Lebensmittel oder offene Getränke im Schließfach aufzubewahren. Sollte Mobile Locker solche Gegenstände vorfinden, behält sich das Unternehmen das Recht vor, diese ohne Rücksprache mit dem Eigentümer zu entfernen und zu entsorgen.

5.4. Die Schränke mit Stromanschluss sind ausschließlich zum Aufladen vorgesehen. Die Verwendung von Elektrogeräten wie Haarglättern, Haartrocknern, Verlängerungskabeln, Kochgeräten usw. ist strengstens untersagt. Jeder Verstoß gegen diese Regel führt zur Entfernung des Schrankinhalts und zur Kündigung des Mietvertrags durch Mobile Locker .

5.5. Wenn insgesamt 6 Wochen vergehen, ohne dass das Gepäck abgeholt wird, verliert die andere Vertragspartei ihren Anspruch darauf. Mobile Locker ist dann berechtigt, das Gepäck zu verkaufen oder zu vernichten, ohne Anspruch auf Entschädigung. Falls ein Versand der Gegenstände erforderlich ist, müssen die Mietkosten, eine Verwaltungsgebühr von 25 € sowie die Versandkosten im Voraus beglichen werden.

6. Haftung

6.1.
Mobile Locker haftet für Schäden oder den Verlust von Gegenständen im Schließfach nur insoweit, als diese Schäden oder der Verlust auf einen Mangel des Schließfachs zurückzuführen sind und sofern diese Schäden nicht durch die Versicherung der anderen Vertragspartei gedeckt sind. Ein Schließfach gilt nur dann als defekt, wenn es nicht gemäß den Spezifikationen funktioniert. Der Nutzer ist verpflichtet, vor der Nutzung zu überprüfen, ob das Schließfach leer, sauber und in einwandfreiem Zustand ist und ob alle Teile funktionsfähig sind. Beim Schließen muss der Benutzer sicherstellen, dass die Schranktüren ordnungsgemäß verschlossen sind.

6.2. Soweit Mobile Locker haftet, ist diese Haftung stets auf einen Betrag von 500,00 € (inkl. MwSt.) pro Schließfach begrenzt.

6.3. Verursacht das Gepäck der anderen Vertragspartei einen Schaden bei Mobile Locker oder am Gepäck Dritter, ist die andere Vertragspartei verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.

7. Meldung und Ersatz von Schäden

7.1.
Im Falle eines Schadens oder Verlusts muss die andere Vertragspartei unverzüglich einen befugten Mitarbeiter Mobile Locker über die auf den Schließfächern angegebene spezielle E-Mail-Adresse oder über info@mobilelocker.hr benachrichtigen. Bei Verdacht auf Diebstahl ist unverzüglich auch die örtliche Polizei zu benachrichtigen. Zudem ist Mobile Locker innerhalb von 48 Stunden nach Feststellung des Schadens schriftlich zu benachrichtigen, unter Angabe der Umstände und mit Übermittlung einer Kopie des Polizeiprotokolls.

7.2. Die Entschädigung wird von Mobile Locker innerhalb von vier Wochen nach endgültiger Feststellung der Haftung und der Höhe des Schadens ausgezahlt. Werden die verlorenen Gegenstände wiedergefunden, ist die andere Vertragspartei verpflichtet, diese entgegenzunehmen und die zuvor gezahlte Entschädigung zurückzuerbringen.

8. Daten zur Nutzung des Schließfachs

Zur Feststellung von Tatsachen im Zusammenhang mit der Nutzung des Schließfachs sind die im Registrierungssystem für das betreffende Schließfach gespeicherten Daten maßgebend, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Diese Daten können von Dritten angefordert werden und werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert.

9. Vorverkauf

9.1.
Sofern die Schließfächer bereits im Voraus online angeboten werden, kann die Reservierung spätestens 10 Werktage vor dem Festival oder der Veranstaltung storniert werden. Nach Ablauf dieser Frist können Stornierungsanträge nach Ermessen Mobile Locker abgelehnt werden.

9.2. Der Käufer ist dafür verantwortlich, bei der Buchung das richtige Ereignis, den Schrankbereich und/oder den Standort auszuwählen. Wenn die Buchung fehlerhaft vorgenommen wurde, ist Mobile Locker nicht verpflichtet, die Buchung zu ändern oder den Betrag zurückzuerstatten.

9.3. Kann die Person, die die Reservierung vorgenommen hat, den Schließfach aus persönlichen Gründen (Krankheit, Planänderung usw.) nicht abholen, ist Mobile Locker nicht zur Rückerstattung des Betrags verpflichtet.

10. Höhere Gewalt

Wenn der Schrank aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Nutzers liegen, wie z. B. Sturm, Absage von Veranstaltungen oder andere unvorhergesehene Situationen, nicht genutzt werden kann, ist Mobile Locker nicht verpflichtet, eine vollständige Rückerstattung zu leisten. Jeder Fall wird individuell geprüft, und es kann eine angemessene Lösung angeboten werden, wie z. B. ein Gutschein oder eine Teilrückerstattung.